Klasse B

Fahrzeugart

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A)

    • mit zulässiger Gesamtmasse von maximal 3500 kg
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

Anhängerregelung

Anhänger mit einer

    • zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg
    • zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Mindestalter

18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)

eingschlossene Klassen

AM, L

Bemerkung:

    • bei Vorbesitz einer anderen Klasse, reduziert sich die Anzahl des theo. Grundstoffes auf 6 Doppelstd.

Sonderfahrten

Überland: 5
Autobahn: 4
Nachtfahrt: 3

Theorieunterricht

Grundstoff 12 Doppelstd. á 90 Min.
Zusatzstoff 2 Doppelstd. á 90 Min.

 

Klasse B17

Der Ausbildungsumfang unterscheidet sich nicht zur Klasse B!

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist jedoch an bestimmt Auflagen gebunden:

    • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur zusammmen mit einer erfahrenen Begleitperson fahren
    • Diese Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich mehrere Begleiter einzutragen
    • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
    • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B (oder der alte Klasse 3) besitzen
    • Die Begleiter dürfen nur maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen
    • Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig