Klasse A

Fahrzeugart

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:

    • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:

    • einer Leistung von mehr als 15 kw

Mindestalter

    • 24 Jahre bei direktem Zugang
    • 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
    • 21 Jahre für dreirädrige Kfz von mehr als 15 kw

eingeschlossene Klassen

AM, A1, A2

Bemerkung:

    • bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist keine theoretische Prüfung erforderlich
    • bei Vorbesitz einer anderen Klasse, reduziert sich die Anzahl des theo. Grundstoffes auf 6 Doppelstd.

Sonderfahrten

Überland: 5
Autobahn: 4
Nachtfahrt: 3

Theorieunterricht

Grundstoff 12 Doppelstd. á 90 Min.
Zusatzstoff 4 Doppelstd. á 90 Min.