Klasse L

Fahrzeugart

    • Zugmaschinen, welche nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
    • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
    • Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit jeweils durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
    • Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Mindestalter

16

Bemerkung

    • seit dem 30.06.2012: Zugmaschinen auf 40 km/h beschränkt (vorher 32 km/h)
    • keine praktische Ausbildung erforderlich

Theoriestunden

Grundstoff 12 Doppelstd. á 90 Min.
Zusatzstoff 2 Doppelstd. á 90 Min.