Klasse B
Fahrzeugart
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von maximal 3500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
Anhängerregelung
Anhänger mit einer
- zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg
- zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Mindestalter
18 Jahre (17 Jahre bei begleitendem Fahren)
eingschlossene Klassen
AM, L
Bemerkung:
- bei Vorbesitz einer anderen Klasse, reduziert sich die Anzahl des theo. Grundstoffes auf 6 Doppelstd.
Sonderfahrten
Überland: | 5 |
Autobahn: | 4 |
Nachtfahrt: | 3 |
Theorieunterricht
Grundstoff | 12 Doppelstd. á 90 Min. |
Zusatzstoff | 2 Doppelstd. á 90 Min. |
Klasse B17
Der Ausbildungsumfang unterscheidet sich nicht zur Klasse B!
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist jedoch an bestimmt Auflagen gebunden:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur zusammmen mit einer erfahrenen Begleitperson fahren
- Diese Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich mehrere Begleiter einzutragen
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B (oder der alte Klasse 3) besitzen
- Die Begleiter dürfen nur maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig