Klasse A2

Fahrzeugart

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:

    • einer Motorleistung von maximal 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
    • einem Verhältnis der Leistung zur Leermasse mit maximal 0,2 kW pro kg

Mindestalter

18

eingeschlossene Klassen

AM, A1

Bemerkung:

    • bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist keine theoretische Prüfung erforderlich
    • bei Vorbesitz einer anderen Klasse, reduziert sich die Anzahl des theo. Grundstoffes auf 6 Doppelstd.

Sonderfahrten

Überland: 5
Autobahn: 4
Nachtfahrt: 3

Theorieunterricht

Grundstoff 12 Doppelstd. á 90 Min.
Zusatzstoff 4 Doppelstd. á 90 Min.