Klasse L
Fahrzeugart
- Zugmaschinen, welche nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
- mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
- Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h geführt werden
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit jeweils durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
- Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Mindestalter
16
Bemerkung
- seit dem 30.06.2012: Zugmaschinen auf 40 km/h beschränkt (vorher 32 km/h)
- keine praktische Ausbildung erforderlich
Theoriestunden
Grundstoff | 12 Doppelstd. á 90 Min. |
Zusatzstoff | 2 Doppelstd. á 90 Min. |