Klasse A
Fahrzeugart
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- einer Leistung von mehr als 15 kw
Mindestalter
- 24 Jahre bei direktem Zugang
- 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
- 21 Jahre für dreirädrige Kfz von mehr als 15 kw
eingeschlossene Klassen
AM, A1, A2
Bemerkung:
- bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist keine theoretische Prüfung erforderlich
- bei Vorbesitz einer anderen Klasse, reduziert sich die Anzahl des theo. Grundstoffes auf 6 Doppelstd.
Sonderfahrten
Überland: | 5 |
Autobahn: | 4 |
Nachtfahrt: | 3 |
Theorieunterricht
Grundstoff | 12 Doppelstd. á 90 Min. |
Zusatzstoff | 4 Doppelstd. á 90 Min. |