Klasse A2
Fahrzeugart
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- einer Motorleistung von maximal 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
- einem Verhältnis der Leistung zur Leermasse mit maximal 0,2 kW pro kg
Mindestalter
18
eingeschlossene Klassen
AM, A1
Bemerkung:
- bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist keine theoretische Prüfung erforderlich
- bei Vorbesitz einer anderen Klasse, reduziert sich die Anzahl des theo. Grundstoffes auf 6 Doppelstd.
Sonderfahrten
Überland: | 5 |
Autobahn: | 4 |
Nachtfahrt: | 3 |
Theorieunterricht
Grundstoff | 12 Doppelstd. á 90 Min. |
Zusatzstoff | 4 Doppelstd. á 90 Min. |