Klasse AM

Fahrzeugart

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit:

    • bauartbedingter Höchtgeschwindigkeit von max. 45 km/h
    • mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
    • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

    • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
    • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündmotoren oder
    • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder
    • einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

    • bauartbedinger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und
    • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündmotoren oder
    • einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren und
    • einer Leermasse von maximal 350 kg (ohne das Gewicht der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen)

Mindestalter

16

Bemerkung:

Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S

Sonderfahrten

Keine Sonderfahrten

Theoriestunden

Grundstoff 12 Doppelstd. 90 á Min.
Zusatzstoff 2 Doppelstd. 90 á Min.