Klasse AM
Fahrzeugart
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit:
- bauartbedingter Höchtgeschwindigkeit von max. 45 km/h
- mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündmotoren oder
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder
- einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
- bauartbedinger Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündmotoren oder
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren und
- einer Leermasse von maximal 350 kg (ohne das Gewicht der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen)
Mindestalter
16
Bemerkung:
Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S
Sonderfahrten
Keine Sonderfahrten
Theoriestunden
Grundstoff | 12 Doppelstd. 90 á Min. |
Zusatzstoff | 2 Doppelstd. 90 á Min. |